Bankenschnittstelle richtig nutzen

Hier erfährst du, wie du die Bankenschnittstelle richtig nutzt und immer genauestens über deine Geldeingänge informiert bist.

Lesezeit ca. 1:00 min

 

1. Bankenschnittstelle aktivieren

Damit du deine Banken mit FarmAct verknüpfen kannst, muss FarmAct zunächst die Schnittstelle für dich aktivieren. Kontaktiere hierfür deinen Kundenberater auf gewohntem Wege. Bildschirmfoto 2024-04-02 um 11.52.51

2. Banken verknüpfen

Im zweiten Schritt hast du nun die Möglichkeit deinen Banken nacheinander mit FarmAct zu verknüpfen.

Klicke hierfür auf "NEUE BANK VERKNÜPFEN".
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Wähle nun deine Bank per Eingabe des Namens oder der BIC aus und klicke anschließend unten rechts auf "VERKNÜPFEN".
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Du wirst nun zum Anmeldeverfahren deiner Bank in einem weiteren Fenster weitergeleitet. Folge hier den Anweisungen.

Nach erfolgreicher Verknüpfung erhältst du diese Benachrichtigung und kannst das Fenster schließen.
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3. Erfolgreiche Verknüpfung

Wenn deine Bank erfolgreich verknüpft wurde, wird dir dies unter den "Verknüpften Banken" unter "Bankverbindungen" in "Mein Betrieb"  angezeigt.

Du kannst hier zum einen beliebig viele Banken verbinden und zum anderen, wenn deine Bank dies unterstützt, auch mehrere Konten über eine Verbindung verknüpfen.
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Beachte, dass die jeweilige Verknüfung aufgrund der vorgegebenen Richtlinien immer nur 180 Tage gültig ist und stets manuell erneuert werden muss. Ein Hinweis wird dir hierfür kurz vorher in den Bankverbindungen angezeigt. 

4. Funktionsweise der Schnittstelle

Wenn du deine Bank verknüpft hast, wird im Hintergrund alle 6 Stunden ein sogenannter Zuweisungs-Prozess durchgeführt. Dabei werden Geldeingänge hinsichtlich angegebenen Verwendungszweck und überwiesenem Betrag geprüft und mit offenen bzw. überfälligen Rechnungen in FarmAct verglichen.

Wenn eine FarmAct-Rechnungsnummer exakt mit einem Teil des, auf der Überweisung angegeben, Verwendungszwecks übereinstimmt und der Überweisungsbetrag dem offenen Rechnungsbetrag entspricht, wird eine Zuweisung ausgeführt und die Rechnung als "bezahlt" markiert.
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Wenn zwar der Verwendungszweck zur Rechnungsnummer passt, allerdings der Überweisungsbetrag kleiner als die fällige Summe ist, wird eine Teilzahlung vermerkt.
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Teilzahlungen können auch weiterhin händisch eingegeben und bearbeitet werden.
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5. Die aktuellen Grenzen der Schnittstelle

Um nur wirklich passenden Überweisungen zum Anlass zu nehmen, eine Rechnung als "bezahlt" zu markieren, werden nicht alle Geldeingänge im Zuweisungs-Prozess mit Rechnungen in FarmAct verbunden.

Wann wird nicht zugewiesen:

  • wenn der Überweisungsbetrag größer ist, als der offenen Rechnungsbetrag.
  • wenn der Verwendungszweck nicht eindeutig einer Rechnungsnummer zugeordnet werden kann. Zum Beispiel weil die Rechnungsnummer nicht korrekt oder unvollständig eingetragen wurde.
  • wenn mehrere Rechnungen mittels einer Überweisung beglichen werden.

Es empfiehlt sich also die eigenen Kunden dazu anzuhalten, die tatsächliche Rechnungsnummer der FarmAct-Rechnung als Verwendungszweck zu nutzen.

 

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Wir hoffen, wir konnten dir mit dieser Anleitung weiterhelfen.
Dein persönlicher Ansprechpartner steht dir gerne bei weiteren Fragen zur Verfügung.
 
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Wir melden uns dann so bald wie möglich bei dir!
 
Dein FarmAct-Team